Daniels Blog
8Apr/100

Mit der PS3 online zocken ohne Update 3.21 [defunct]

Leider funktioniert der Workaround seit dem 13. April nicht mehr. Sony überprüft inzwischen auch bei der Anmeldung ans PSN die Firmware-Version. Das Update Downgrade 3.21 für die PS3 entfernt die Linux-Unterstützung der PS3. Deshalb sollte man es nicht installieren, falls man die PS3 auch weiterhin als Linux-Rechner benutzen möchte. Um trotzdem mit der PS3 online zocken zu können muss man etwas tricksen und ihr vorgaukeln, es gäbe das Update auf 3.21 gar nicht. Danke an einige Unbekannte aus dem Golem-Forum, die die Methode zusammengebastelt haben. Ich habe sie lediglich in einem leicht zu benutzenden Skript zusammengefasst. Der Trick funktioniert so: Bevor die PS3 online geht, überprüft sie, ob sie die neueste Systemsoftware hat. Wenn nicht, wird der Benutzer zum Update aufgefordert und die Verbindung schlägt fehl. Zur Überprüfung verbindet sich die PS3 mit einem SONY-Server und liest dort eine Textdatei, in der die aktuelle Version hinterlegt ist.

Um der PS3 vorzugaukeln, dass sie bereits die aktuelle Version hat, benötigt man einen lokalen Proxy-Server (im Beispiel Squid), der die Anfrage an den SONY-Server an einen anderen Webserver umleitet, auf dem eine ältere Version der Textdatei liegt. Die PS3 denkt, dass sie aktuell ist und geht online.

Der Code wurde getstet unter einem Debian Lenny mit einem lokalen Webserver auf der Maschine. Er sollte aber auch unter Ubuntu ohne Probleme funktionieren.

Danach muss man in der PS3 als Proxy (Einstellungen -> Netwerk-Einstellungen -> Internetverbindungseinstellungen) lediglich noch die IP des Squid-Proxys angeben. Der Squid-Standardport ist 3128.

Leider ist das keine permanente Lösung. Sobald die ersten Games die Firmware 3.21 voraussetzen, werden diese durch diesen Workaround unspielbar. Aber wahrscheinlich ist ohnehin bald eine permanente Lösung verfügbar. Eventuell tut sich auch auf rechtlicher Seite etwas, da das Vorgehen von SONY klar gegen die EU-Direktive 1999/44 verstößt, die unter anderem vorschreibt, dass ein in der EU gekauftes Produkt die Funktion erfüllen muss, die dem Käufer zur Zeit des Kaufes bekanntgemacht wurde. Wörtlich: "fit for the purpose which the consumer requires them and which was made known to the seller at the time of purchase""

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